Beauftragung aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland

Wir vertreten Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland. Hierbei nutzen wir die modernen Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Videokonferenz etc.), so dass eine Anreise zum Kanzleisitz nach Hannover nicht erforderlich wird. Sie können uns somit aus ganz Deutschland sowie aus dem Ausland kontaktieren und beauftragen.

Rechtsanwalt PINARAK hat neben seiner deutschen Zulassung als Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Celle) zusätzlich die Zulassung „Avukat“ und ist bei der Rechtsanwaltkammer Istanbul als Rechtsanwalt türkischen Rechts (Avukat) eingetragen. Aufgrund dieser Doppelqualifikation können wir sämtliche Diensleistungen von Deutschland aus anbieten und für Sie die erforderlichen rechtlichen Schritte in der Türkei einleiten.

Unsere Leistungen für Sie:

Wir holen das Beste für Sie raus!

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