Unser Service für Rechtsanwälte mit türkischen Mandanten
In der anwaltlichen Beratungspraxis sowie Notariat kommen zunehmend erbrechtliche Rechtsfragen mit Türkeibezug vor. Gerne stehen wir Kolleginnen und Kollegen mit Rat und tat zur Verfügung.
Sie sind Experte auf Ihren Tätigkeitsfeldern; wir kennen uns in Rechtsfragen mit Türkeibezug aus!
Wenn Ihr Interessenschwerpunkt oder Tätigkeitsschwerpunkt nicht in diesem Bereich liegt, kann die Einarbeitung und Recherche einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen. Um Ihre Mandantschaft umfassend beraten zu können (ohne die Mandantschaft aus der Hand zu geben), bieten wir bei speziellen Rechtsfragen mit Türkeibezug mit Ihnen zusammen zu arbeiten und Sie bei der Betreuung Ihrer Mandantschaft zu unterstützen. Auf Wunsch wird diese Zusammenarbeit selbstverständlich vertraulich behandelt.
Zusätzliche Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als Rechtsanwalt "Avukat" für türkisches Recht
Rechtsanwalt PINARAK ist zugleich als Rechtsanwalt türkischen Rechts bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als „Avukat“ zugelassen. Rechtsanwalt & Avukat PINARAK ist somit befugt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ und „Avukat“ zu führen und kann in beiden Ländern als „vollwertiger“ Rechtsanwalt & Avukat tätig werden. Um diese Doppelqualifizierung zu erhalten, wurde zusätzlich die Juristische Fakultät Istanbul – Istanbul Hukuk Fakültesi – besucht und das juristische Anerkennungs- und Prüfungsverfahren in der Türkei erfolgreich absolviert.
Unsere Leistungen (auszugsweise):
- Erstellung eines Testaments (verfügungen von Todes wegen)
- Erbrechtliche Auseinandersetzungen, Nachlassrecherche etc.
- Durchführung eines Erbscheinerteilungsverfahrens
- Anerkennung von deutschen Urteilen in der Türkei
- sowie weite Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nachlass in der Türkei
- Immobilienerwerb (Kauf & Verkauf)
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